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AGB cmm360

AGB für Abonnenten

 

1. Anwendungsbereich der AGB

1.1 Die Nutzung von cmm360.ch und der Kauf von gedruckten und digitalen Publikationen (nachfolgend zusammen «Produkte») erfolgt auf der Grundlage der AGB.

2. Rechtsstellung der Swiss CRM Institute AG

2.1 Die Swiss CRM Institute AG betreibt cmm360.ch und ist Vertragspartnerin.

3. Nutzung von cmm360.ch

3.1 Die Nutzung von cmm360.ch kann mit oder ohne Registrierung erfolgen. Beim Kauf eines E-Papers ist eine Registrierung für die Nutzung erforderlich (siehe Ziff. 3.6).

3.2 Registrierte Nutzer erhalten nach erfolgreicher Registrierung Zugang zu ihrem Benutzerkonto/Benutzerprofil.

3.3 Auf cmm360.ch können sich Personen über 16 Jahre mit Wohnsitz in der Schweiz registrieren. Die Registrierung hat auf den amtlichen Namen zu lauten. Als Adresse ist die gegenüber den Behörden angegebene Wohnadresse zu verwenden. Änderungen des Namens und/oder Adresse sind im Internet im persönlichen Benutzerkonto vorzunehmen oder an info@cmm360.ch zu melden.

3.4 Die Swiss CRM Institute AG ist ohne die Angabe von Gründen berechtigt, Registrierungen abzulehnen oder erfolgte Registrierungen zu deaktivieren. Der Nutzer wird per E-Mail informiert.

3.5 Die Registrierung kann jederzeit per E-Mail-Mitteilung an info@cmm360.ch oder deaktiviert werden. Die Deaktivierung des Benutzerkontos hat keine Auswirkung auf ausstehende Lieferungen für bereits bezahlte Print-Produkte/Abonnemente.

3.6 Für die Nutzung der E-Papers (sowohl als separates Abonnement als auch als Bestandteil eines Kombi-Angebots oder als Zusatzleistung bei Print-Angebot) ist ein Benutzungskonto und somit eine Registrierung auf cmm360.ch unerlässlich.

4. Zustandekommen eines Vertrags und Lieferung

4.1 Auf cmm360.ch können Produkte durch Bezahlung per Paypal, Kreditkarte  (Visa, MasterCard, Amex), oder per Rechnung bezogen werden. Monatsabonnemente können nur mit Kreditkarte bezahlt werden.

4.2 Alle Bestellungen sind verbindlich, sobald der Nutzer den «Jetzt bestellen»-Button anklickt.

4.3 Versandkosten für Lieferungen in die Schweiz sind im Preis inbegriffen. Für Lieferung ins Ausland nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundendienst unter der E-Mail-Adresse info@cmm360.ch auf.

5. Zahlungsabwicklung

5.1 Die Bezahlung eines Produktes erfolgt entweder per Kreditkarte oder Rechnung. Monatsabonnmente können nur mit Kreditkarte bezahlt werden.

5.2 Nach unbenütztem Ablauf der Zahlungsfrist kann ProfileMedia vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung für das Produkt stornieren.

5.3 Der Nutzer gerät in Verzug, wenn er nicht rechtzeitig zahlt. Der Nutzer verpflichtet sich bei Zahlung gegen Rechnung zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Wenn kein solches angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Vertragsschluss. Bei Bezug von Monatsabonnementen ist die Zahlung bei Vertragsschluss sofort fällig.

6. Kündigung und Erneuerung von Abonnementen

Kündigung von Monatsabonnenten: Monatsabonnemente verlängern sich automatisch, sofern sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 10 Tagen auf Ende der bezahlten Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann unter Angabe der Kunden- und Auftragsnummer entweder postalisch an cmm360, Swiss CRM Institute AG, Industriestrasse 1, 6034 Inwil/Luzern, per E-Mail an info@cmm360.ch oder telefonisch+41 44 419 22 01 erfolgen.

7. Haftungsausschluss

7.1 Die Swiss CRM Institute AG haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlung der Swiss CRM Institute AG entstehen. Eine Haftung der Swiss CRM Institute AG für direkte Schäden bei leichtem Verschulden und für indirekte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ist eine ausservertragliche Haftung der Swiss CRM Institute AG – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

7.2 cmm360.ch kann wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen. Die Swiss CRM Institute AG haftet nicht für die zeitweilige Nichtverfügbarkeit der Plattform, den Ausfall einzelner oder aller Funktionen.

7.3 Die Plattform cmm360.ch enthält Links zu Websites Dritter. Diese Seiten werden nicht durch die Swiss CRM Institute AG betrieben oder überwacht. Die Swiss CRM Institute AG lehnt jegliche Verantwortung für den Inhalt und Betrieb von verlinkten Seiten ab.

8. Immaterialgüterrechte und andere Rechte

8.1 Die Swiss CRM Institute AG ist Eigentümerin und Betreiberin von cmm360.ch. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen dieser Marken, Namen, Logos, Bilder, Designs, Texten und anderen Materialien für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Swiss CRM Institute AG untersagt.

9. Datenschutz, Datenbearbeitung und Datensicherheit

9.1 Mit Bezug auf den Datenschutz, die Grundsätze der Datenbearbeitung und die Datensicherheit wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die Bestandteil der AGB ist.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1 Die Swiss CRM Institute AG behält sich die jederzeitige Änderung der AGB vor. Die geänderten AGB werden den Nutzern jeweils durch Benachrichtigung an geeigneter Stelle auf cmm360.ch mitgeteilt. Nachträgliche Änderungen dieser AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn der Nutzer nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten AGB durch E-Mail an info@cmm360.ch gegen die neuen AGB widerspricht.

10.2 Die Swiss CRM Institute AG behält sich das Recht vor, cmm360.ch jederzeit ohne Vorankündigung zu deaktivieren. Der Nutzer hat daraus keinen Anspruch gegenüber ProfileMedia. Die Deaktivierung von cmm360.ch hat keine Auswirkung auf die Erfüllung bereits eingegangener Verträge zwischen Nutzern und der Swiss CRM Institute AG.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei etwaigen Regelungslücken.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Die AGB unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und des Wiener Kaufrechts (CISG).

11.2 Ausschliesslich zuständig für alle sich im Zusammenhang mit diesen AGB ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solche über das gültige Zustandekommen, die Rechtswirksamkeit, die Auslegung, Erfüllung, Verletzung, Änderung oder Auflösung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und der Swiss CRM Institute AG sowie im Zusammenhang damit erhobenen ausservertraglichen Ansprüchen ist Luzern.

 

AGB für Anzeigekunden

 

1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags

Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich das cmm360 derSwiss CRM Institute AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind E-Mail, Fax und dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von Anzeigen schriftlich zu erfolgen.

2. Stellenwert der AGB

Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle, schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB haben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent) Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird).

3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung

Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten. Die Anzeigenpreise verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und -auswertungen usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Die Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten Grösse. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungsgrundlage für die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie für die Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools des Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über das hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist.

4. Ablehnung von Anzeigen

Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Vertragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen.

5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge

Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grösse (Millimeter oder 1/1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines bestimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftraggebers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unternehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse bleiben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt.

6. Rabatte

Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch während der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabattnachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff. 15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der effektiv abgenommenen Menge entspricht.

7. Obliegenheiten des Kunden

Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten). Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spätestens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der Anzeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf eigene und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonst wie veröffentlichen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten bzw. gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung stellen, wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung). Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Inwil/Luzern. Der Verlag ist befugt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. Anzeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonst wie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen. Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rückerstattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorganges nicht gewährleistet werden.

9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriften

Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen, um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben. Erscheint eine nicht termingebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in diesem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss nur bis spätestens 15 (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Verlag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag entstandenen Mehrkosten geschuldet.

10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter

Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechtsnormen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verletzung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutzrechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen. Die Freistellung umfasst namentlich die Übernahme allfälliger Garantieleistungen, Schadenersatzposten und dgl. sowie sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung (Verfahrens- und Parteikosten). Der Kunde tritt nach Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersatzansprüche des Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. Ziff. 14) bleiben vorbehalten.

12. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird mit einem Belegexemplar an die vom Auftraggeber angegebene Adresse zugesendet. Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermittlung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen, wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabattberechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisionszahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisions- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Prozent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertragsverhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung einzelner oder aller Anzeigenvertragsbeziehungen mit dem Kunden (vgl. Ziff. 14). Der Verlag ist bei Verzug zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren gebuchten Anzeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehender Zahlungen erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Beizugs Dritter, gehen zu Lasten des säumigen Kunden.

12. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen

Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von Einblendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf ein Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht sind jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haftungsbegrenzung auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungsund Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder OnlineVorlagen, die bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge. Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt. Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleisteten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw. die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten Fristen zu begleichen.

13. Vorzeitige Vertragsauflösung

Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertragsdauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Gründe, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatzfolge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadenersatzansprüche des Verlags gegen den Kunden, soweit diesem der Auflösungsgrund zuzuordnen ist, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist jedoch nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der Auflösungsgrund nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist der Auflösungsgrund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht bezahlten Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12).

14. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres

Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbehältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabattbestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen.

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich Luzern. Es gilt Schweizer Recht, insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden ausgeschlossen.

16. Inkrafttreten

Diese AGB treten per 1. Januar 2022 in Kraft.