cmm360

Allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag

Geschrieben von Meike Tarabori - Chefredaktion | 27. August 2018

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Contact- und Callcenter-Branche gilt seit dem 1. Juli 2018 und ist damit allgemeinverbindlich für alle Dienstleister in der Schweiz. 

Ausgearbeitet wurde der Branchen-GAV durch die Sozialpartner contactswiss, CallNet.ch und syndicom. Dieser Vertrag, welcher am 1. Juli 2018 durch den Bundesrat als allgemeingültig erklärt wurde, kann als Meilenstein für den Arbeitnehmendenschutz angesehen werden, da erstmalig ein solcher Vertrag aufgesetzt wurde. Gerade in Zeiten von Lockerungen des Lohnschutzes ist dies ein wichtiger Schritt zum Schutz der Arbeitnehmerrechte. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung werden um die 3500 Arbeitnehmende von einem Schutz ihrer Arbeitsbedingungen profitieren.

Dies erlaubt damit eine flächendeckende Regelung der arbeitsbedinungen von Arbeitnehmern sowie die Festlegune von einheitlichen Mindeststandards rund um Löhne, Arbeistzeit, Ferien und Würdigung der Arbeit. Für die Branche spiegelt diese Entwicklung eine besonders wichtige Wandlung dar, da das gesamte Berufsbild aufgewertet wird.

Erfahren Sie mehr über den GAV