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Konsumentenschützer haben den Bundesrat seit zehn Jahren mit Vorstössen wegen unlauterer Geschäftspraktiken bombardiert. Am 2.9.2009 machte der Bundesrat dem Parlament einen Vorschlag für eine Ergänzung des Lauterkeitsrechts mit vielen Bestimmungen. Das Parlament hat sie debattiert und am 17.6.2011 verabschiedet. Eine davon erklärt die Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch für unlauter und strafbar: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.

„Das UWG Gesetz wird verschärft: Unlauter handelt insbesondere, wer den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen“, bestätigt Rémon Elsten, Vizepräsident und Ehrenkodex-Verantwortlicher seitens CallNet.ch. Welche Konsequenzen sich bei Missachtung daraus ergeben, ist gemäss CallNet.ch noch nicht klar.

Autor: Dr. Robert G. Briner

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