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Management, CallNet.ch

GAV: CallNet.ch mit an Bord

cmm360 - 30. Juni 2017

Der Branchenverband CallNet.ch schliesst sich dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Contact- und Callcenter-Branche an. Mit dem Beitritt von CallNet.ch erhöht sich die Abdeckung des GAV in der Contact- und Callcenter-Branche nochmals beträchtlich. Die Sozialpartner der Branche verfolgen das gemeinsame Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Contact- und Callcenter-Branche flächendeckend zu regeln und den GAV deshalb durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Die Contact- und Callcenter-Branche ist in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren und hochwertigen Bestandteil der Schweizer Wirtschaft geworden. Die Unternehmen in der Branche übernehmen im Auftrag von Firmen die Kundenbetreuung bei Fragen und technischen Problemen betreffend Produkte und Dienstleistungen, wickeln Verkäufe und das Zahlungswesen ab oder nehmen Marktforschungsaufgaben wahr. Sie sind somit oftmals die erste Anlaufstelle für die Kundinnen und Kunden der auftraggebenden Firmen.

 Veränderte Marktkonditionen – GAV als Garant für Minimalstandards

Die Anforderungen an die Unternehmen und die Mitarbeitenden in der Contact- und Callcenter-Branche sind markant gestiegen. Hohe Qualitätsstandards, Professionalität und eine ständige Weiterentwicklung im Sinne der Kundinnen und Kunden werden immer wichtiger.

CallNet.ch hat bereits vor zehn Jahren den ersten GAV entworfen, wobei es den Mitgliedern lange Zeit frei stand, einen Vertrag individuell mit der syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation abzuschliessen. Mittlerweile haben sich die Marktkonditionen aber stark verändert. Die drei Verbände – syndicom, contactswiss und CallNet.ch – haben das Momentum genutzt, um gemeinsam eine Basis zu schaffen, welche die Förderung und Stärkung des Arbeitsplatzes Schweiz sicherstellen soll.

Vorteile für Arbeitnehmende und Arbeitgeber

Durch das Vertragswerk wurde ein verbindlicher Rahmen für die Löhne, die Arbeitszeit, die Ferien definiert und insbesondere wird die Arbeit der Callcenteragenten und – agentinnen gewürdigt. Einheitliche Minimalstandards bei den Arbeitsbedingungen schützen dabei nicht nur die Arbeitnehmenden vor Lohn- und Sozialdumping. Die Minimalstandards leisten für die Unternehmen bzw. Arbeitgebern einen ebenso wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung, indem sie einen fairen, mit gleich langen Spiessen geführten Wettbewerb fördern, der über die Dienstleistungen und nicht die Personalkosten geführt wird.

Erster GAV für die gesamte Callcenter-Branche unterzeichnet

Der GAV-Beitritt von CallNet.ch als weiteren Sozialpartner – neben der Gewerkschaft syndicom und dem Arbeitgeberverband contactswiss – ist ein wichtiger Schritt zur schweizweiten Regelung der minimalen Arbeitsbedingungen in der Contact- und Callcenter-Branche.

Alle Parteien zeigen sich zufrieden mit dem ausgehandelten GAV – sei es als Mittel, um resistente Marktteilnehmer über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung besser anzugehen oder als ein wichtiger Meilenstein zur Sicherung der Arbeitsbedingungen in der gesamten Schweizer Contactcenter-Branche.

Nächster Schritt: Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Bundesrat

Mit dem Beitritt ist die notwendige Branchen-Abdeckung für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erreicht. Die Sozialpartner syndicom, contactswiss und CallNet.ch bereiten nun gemeinsam das Gesuch vor, um den GAV durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Die Unterzeichnung der Anschlusserklärung erfolgte im Herbst 2016. Ab 1. Juli 2017 gilt der Gesamtarbeitsvertrag auch für die betroffenen Mitgliederfirmen von CallNet.ch.

www.callnet.ch
www.syndicom.ch
www.contactswiss.ch

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